Preise
Unsere Honorare betragen für alle Agenturarbeiten 110 bis 150 Euro pro Stunde.
Im Seminarbereich haben wir einen Tagessatz von 1.100 bis 1.300 Euro.
Gerne machen wir ein detailliertes Angebot.
Für ein kostenfreies Erstgespräch kommen wir im Raum von 200km um Bremen gerne zu Ihnen – sonst sprechen wir uns ausführlich persönlich auf digitalem Wege!
AGB
1. Vertragsverhältnis
Jeder der Praxis für Öffentlichkeit erteilte und vom ihm übernommene Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag mit lizenzrechtlichem Einschlag.
2. Schweigepflicht gegenüber Dritten/Datenschutz
2.1. Die Praxis für Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
2.2. Die Praxis für Öffentlichkeit ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
3. Urheberrechtsschutz des geistigen Eigentums
3.1. Vorschläge und Entwürfe sowie Werk- und Reinzeichnungen der Praxis für Öffentlichkeit stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar, für die das Urheberrechtsgesetz gilt.
3.2. Ohne Erlaubnis dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig.
3.3. Als Berater/Entwerfer ist die Praxis für Öffentlichkeit dazu berechtigt, sich zu jeder Zeit als Autor der von ihm geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen und diese zu signieren.
4. Nutzungsrecht
4.1. Die im Rahmen des Auftrages von Praxis für Öffentlichkeit gefertigten Arbeiten dürfen nur im vereinbarten Umfang und für die vereinbarte Nutzart verwendet werden.
4.2. Mit der Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars, das heißt Entwurfs- und Lizenzhonorar, erwirbt der Auftraggeber die ihm im vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte.
4.3. Sämtliche vertraglich nicht erwähnten Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei Praxis für Öffentlichkeit. Es ist Sache des Auftraggebers, nachzuweisen, in welchem Umfang die Nutzungsrechte am Werk abgetreten worden sind.
4.4. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung, insbesondere Unterlizenzvergabe, ist nur mit Einwilligung der Praxis für Öffentlichkeites unter Vereinbarung eines entsprechenden Lizenzhonorares, gestattet. Es gilt insbesondere für die Wiedergabe eines Entwurfs oder Teilen davon in einem anderen, als dem vereinbarten Format (z.B. DIN A4 statt DIN A5), als der vereinbarten Auflage oder für andere Medien (z.B. ein Plakatentwurf für Prospektgestaltung).
4.5. Die Weitergabe beruflicher Äußerungen der Praxis für Öffentlichkeit (Berichte, Planungskonzepte, Gutachten und dergleichen) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung der Praxis für Öffentlichkeit.
5. Haftung
5.1. Eine Haftung der Praxis für Öffentlichkeit besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.2. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat.
5.3. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird.
6. Mängelbeseitigung
6.1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel; bei Fehlschlägen oder Nachbesserung kann er auch Minderung, oder falls die erbrachte Leistung in Folge des Fehlschlagens der Nachbesserung ohne Interesse ist, Wandlung verlangen.
6.2. Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formale Mängel, die in einer beruflichen Äußerung der Praxis für Öffentlichkeit enthalten sind, können jederzeit von Praxis für Öffentlichkeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden.
7. Zahlungskonditionen
7.1. Die Honorare zzgl. Mehrwertsteuer sind sofort nach Arbeitsablieferung rein netto zahlbar.
7.2. Bei Fristüberschreitung werden als Schadensersatz Zinsen in Höhe der jeweils banküblichen Kreditzinsen fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7.3. Fremdkosten sind nach Vorlage des Kostenvoranschlages in dieser Höhe als Abschlagszahlung auf die endgültigen Fremdkosten zu zahlen.
8. Sonstiges
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
8.2. Alle Vorschläge/Entwürfe, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, bleiben Eigentum der Praxis für Öffentlichkeit.
8.3. Layouts, Reinzeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen sind der Praxis für Öffentlichkeit nach angemessener Frist, spätestens jedoch nach Aufforderung, unbeschädigt zurückzugeben.
8.4. Von jedem, unter Zugrundelegung der Vorschläge/Entwürfe der Praxis für Öffentlichkeit, realisierten Medium sind dem Praxis für Öffentlichkeit mindestens 20 einwandfreie Belege, fachgerechte Dias oder den Medien entsprechende Kopien kostenlos zur Verfügung zu stellen.
8.5. Vor der Ausführung der Vervielfältigung/ Reproduktion sind der Praxis für Öffentlichkeit Korrekturmuster bzw. Ausdrucke vorzulegen.
8.6. Für die zeichenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkieit der Vorschläge/ Entwürfe übernimmt die Praxis für Öffentlichkeit die Gewähr nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung.
8.7. Die der Praxis für Öffentlichkeit vom Auftraggeber zur Bearbeitung und Verwertung überlassenen Vorlagen (Texte, Fotos, Illustrationen, Zeichnungen, Modelle etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber über die entsprechenden Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält die Praxis für Öffentlichkeit insoweit von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8.8. Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat die Praxis für Öffentlichkeit auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der Praxis für Öffentlichkeit und dem Auftraggeber.
9. Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
9.1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Walsrode.
9.3. Die Ungültigkeit einer der vorliegenden Arbeits- und Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.4. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Praxis für Öffentlichkeit GmbH
Geschäftsführerin Andrea Lotsch
Steuernummer 46/208/16654
Steuer-ID: DE266115214
Amtsgericht Walsrode HRB 207088